Stand: Mai 2010
§ 1 Allgemeines
1.
Für unsere Geschäftsverbindungen gelten ausschließlich die Einheitsbedingungen der Deutschen Bekleidungsindustrie in der jeweils neuesten Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen und Änderungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf verwiesen wird.
Abweichende Bestimmungen, insbesondere anders lautende Einkaufsbedingungen, sind ungültig, es sei denn, dass sie schriftlich von uns anerkannt worden sind.
2.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 24 HGB.
3.
Änderungen dieses Auftrages sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
§ 2 Preise / Zahlungsbedingungen
1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Lieferzeit
1.
Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsmäßiger Mitwirkung des Kunden, insbesondere der Einhaltung von Zahlungsbedingungen und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben (rechtzeitige Modell-, Farb- und Größeneinteilung sowie Instruktionen hinsichtlich Etikettierung und Verpackung). Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Minderung des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktrittes die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.
§ 4 Haftung
1.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelasstet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.
Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
4.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5.
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 5 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1.
Gerichtsstand ist Hamburg.
2.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.